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FAQ

Häufig gestellte Fragen

In welche Kategorie ordne ich meine Bewerbung am besten ein?


Grundsätzlich können Sie sich an den folgenden Kriterien orientieren:  

Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle

Gesucht werden kreative Produkte, innovative Dienstleistungen und/oder neue Geschäftsmodelle aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk. Voraussetzung ist, dass der Bewerbungsgegenstand einen einzigartigen Kundennutzen bietet und/oder bestehende Produkte nachweislich verbessert. Zudem muss er bereits auf dem Markt sein oder in Kürze auf dem Markt etabliert werden. Der Bedarf des Bewerbungsgegenstandes sollte durch belegbare Marktbeobachtungen in Form eigener Untersuchungen wie Branchenanalysen, Kundenumfragen oder repräsentativer Fremdstudien nachweisbar sein.

Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung

Gesucht werden innovative Vorhaben der Grundlagenforschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist, dass die Aktualität und der wissenschaftliche Vorsprung der Erkenntnisse belegt werden können. Zudem soll es bereits erste Ideen für eine mögliche wirtschaftliche Verwertung geben. Antragsberechtigte sind neben einzelne Institutionen auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk. 

Innovativste Projekte der angewandten Forschung

Gesucht werden innovative Projekte der anwendungsorientierten Forschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist, dass repräsentative Forschungsergebnisse in Form eines Prototyps, einer klinischen Studie o.ä. vorliegen. Zudem sollten absehbare regionalwirtschaftliche Effekte im Land hervorgerufen werden, indem durch die Entwicklung neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Arbeitsplätze entstehen können. Dies sollte durch Marktanalysen und/oder konkrete Absichten der Markteinführung belegt werden können. Antragsberechtigte sind neben einzelne Institutionen auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.

SONDERPREIS: Innovativste Vorhaben und Projekte aus dem Bereich der Energie- und Umweltforschung

Gesucht werden innovative Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Energie- und Umweltforschung, die mit ihren Erkenntnissen, Initiativen und Projekten neue Ansätze verwirklichen, neue Märkte schaffen oder bestehende Märkte verändern.
 

Muss mein Bewerbungsgegenstand bereits auf dem Markt sein?


Nein, grundsätzlich muss Ihr Bewerbungsgenstand noch nicht am Markt etabliert sein. Je nach Kategorie sollte die Positionierung aber unterschiedlich weit voran gebracht sein:

In der Grundlagenforschung müssen Sie lediglich die technische Machbarkeit und das wirtschaftliche Potenzial Ihres Vorhabens belegen können.

Im Bereich der angewandten Forschung sollten Sie durch Untersuchungen die Wirkung Ihrer Entwicklung belegen und erste Zielgruppen benennen können. 

Bei Bewerbungen in der Kategorie Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie in der Sonderkategorie sollte Ihr Bewerbungsgegenstand mindestens kurz vor einer erfolgreichen Markteinführung stehen und eine erfolgreiche Etablierung nachgewiesen werden.  

Die ausführlichen Kriterien für die einzelnen Kategorien können Sie den Ausschreibungsunterlagen sowie der FAQ-Frage In welche Kategorie ordne ich meine Bewerbung am besten ein? entnehmen.

Kann ich meine Bewerbung auch unter Gemeinhaltung einreichen?


Ja, Sie können Ihre Bewerbung auch unter Geheimhaltung einreichen. Ihr Bewerbungsbogen und alle weiteren eingereichten Unterlagen werden nur an die Jury zur Bewertung Ihrer Bewerbung zur Verfügung weitergegeben. Alle öffentlichkeitswirksamen Publikationen werden vorab mit Ihnen abgestimmt und durch Sie freigegeben.

Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen?


Ja, es ist möglich, dass Sie sich mit mehreren innovativen Projekten, Produkten oder Dienstleistungen am Wettbewerb beteiligen. Wichtig ist, dass Sie für jede Entwicklung einen gesonderten Bewerbungsbogen ausfüllen und die geforderten Anlagen einreichen.

Kann ich auch als Student am Wettbewerb teilnehmen?


Ja, auch als Student können Sie sich am Hugo-Junkers-Preis beteiligen, wenn Ihr Bewerbungsgegenstand die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ich wohne nicht mehr in Sachsen-Anhalt, habe meinen Bewerbungsgegenstand aber in Sachsen-Anhalt entwickelt – kann ich trotzdem am Wettbewerb teilnehmen?


Ja, Sie können auch am Wettbewerb teilnehmen, wenn Sie nicht (mehr) in Sachsen-Anhalt wohnen. Wichtig ist, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeit oder ein anderer bedeutsamer Bereich der Wertschöpfung überwiegend in Sachsen-Anhalt geleistet worden ist oder geleistet wird.

Kann ich mich auch mit Partnern aus anderen Ländern bewerben?


Ja, wenn Sie eine Entwicklung in Kooperation oder in Allianz mit Einrichtungen aus anderen Ländern realisiert haben, können Sie sich gerne gemeinsam mit diesen Partnern bewerben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der überwiegende Teil Ihres Bewerbungsgegenstandes in Sachsen-Anhalt entwickelt wurde. Dies müssen Sie in Ihrer Bewerbung belegen können.

Was mache ich, wenn ich nicht alle Fragen des Bewerbungsformulars
beantworten kann?


Grundsätzlich sollten Sie den Bewerbungsbogen natürlich vollständig ausgefüllt einreichen. Je nachdem in welche Kategorie Sie Ihren Bewerbungsgegenstand einordnen, kann es durchaus vorkommen, dass Sie nicht alle Fragen beantworten können, da das Formular für alle Kategorien konzipiert wurde. Im Bereich der Grundlagenforschung können Sie somit wahrscheinlich noch keine Angaben zu den Umsatzzahlen Ihres Vorhabens machen.  

Um Ihnen eine konkrete Antwort geben zu können, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, so dass wir über die betreffende Frage in Bezug auf Ihren Bewerbungsgegenstand sprechen können.

Ich habe schon einmal am Hugo-Junkers-Preis teilgenommen –
kann ich mich noch mal bewerben?


Ja, die Bewerber der Vorjahre können erneut am Hugo-Junkers-Preis teilnehmen, wenn sie sich mit neuen Beiträgen beteiligen oder neue Erkenntnisse für die in den Vorjahren eingereichte Innovation nachweisen können.

Welche Anlagen muss ich der Bewerbung beifügen?


Neben dem Bewerbungsbogen sollte Ihre Bewerbung folgende Anlagen enthalten:

- 2 Fotos, die eine öffentliche Darstellung des Bewerbungsgegenstandes ermöglichen und
- 1 Foto, das Sie/Ihr Team zeigt und zum Abdruck in der Bewerberdokumentation geeignet ist.  

Bei der Auswahl der Fotos beachten Sie bitte, dass es sich um Bilder im jpg-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung handelt. Zusätzlich können Sie Ihrer Bewerbung erklärendes Bild-, Video- oder Grafikmaterial beifügen (Länge des Videos max. 1 Minute).

Muss das Preisgeld versteuert werden?


Das Preisgeld des Hugo-Junkers-Preises ist mit keiner Verwendungsnachweisprüfung verbunden – somit ist die Auszahlung auch an eine Privatperson möglich. Je nachdem, ob das Preisgeld an eine Institution oder Privatperson ausgezahlt wird, unterliegt es dem Umsatzsteuer- oder Einkommenssteuergesetz und muss bei der Steuererklärung mit angegeben werden.  

Eine standardisierte Vorgehensweise können wir Ihnen leider nicht aussprechen. Wir empfehlen Ihnen daher vorab eine steuerrechtliche Prüfung durch einen Steuerberater, um den Einzelfall klären zu lassen.