Wettbewerbs­bedingungen

VORWORT

Innovationen sind die Grundlage jeglichen Fortschritts und bilden damit eine wesentliche Basis dauerhafter erfolgreicher Unternehmensentwicklung in Sachsen-Anhalt. Bereits seit mehr als 30 Jahren vergibt das Land Sachsen-Anhalt den Hugo-Junkers-Preis für zukunftsweisende Innovationen aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk. Einzelpersonen, Unternehmer/innen und Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes sind aufgerufen, sich mit ihren eindrucksvollen Erfindungen, wissenschaftlichen Leistungen oder Produktentwicklungen um den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt zu bewerben.

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt unterstützt Visionäre und Vordenker, die aus neuen kreativen Ideen innovative Verfahren, Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle werden lassen oder Allianzen initiieren. In diesem Jahr rücken wir mit dem Sonderpreis die innovativsten Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in den Fokus. 

Ausgelobt wird der Preis vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die IMG – Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, in Zusammenarbeit mit der Impetuum GmbH (vormals Univations GmbH).

Ihre Fragen - unsere Antworten 
 

WELCHE KATEGORIEN WERDEN AUSGEZEICHNET? WIE SIND DIE BEDINGUNGEN? 

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt wird in den folgenden vier gleichberechtigten Kategorien vergeben.  

  1. Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung
    Gesucht werden innovative Vorhaben der Grundlagenforschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt.
    • Voraussetzung ist, dass die Aktualität und der wissenschaftliche Vorsprung der Erkenntnisse belegt werden können.
    • Zudem sollte es bereits erste Ideen für eine mögliche wirtschaftliche Verwertung geben.
    • Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.
       
  2. Innovativste Projekte der angewandten Forschung
    Gesucht werden innovative Projekte der anwendungsorientierten Forschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt.
    • Voraussetzung ist, dass repräsentative Forschungsergebnisse in Form eines Prototyps, einer klinischen Studie o.ä. vorliegen.
    • Zudem sollten absehbare regionalwirtschaftliche Effekte im Land hervorgerufen werden, indem durch die Entwicklung neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Arbeitsplätze entstehen können. Dies sollte durch Marktanalysen und/oder konkrete Absichten der Markteinführung belegt werden können.
    • Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.
       
  3. Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
    Gesucht werden kreative Produkte, innovative Dienstleistungen und/oder neue Geschäftsmodelle aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk.
    • Voraussetzung ist, dass der Bewerbungsgegenstand einen einzigartigen Kundennutzen bietet und/oder bestehende Produkte nachweislich verbessert.
    • Zudem muss er bereits auf dem Markt sein oder in Kürze auf dem Markt etabliert werden. Der Bedarf des Bewerbungsgegenstandes sollte durch belegbare Marktbeobachtungen in Form eigener Untersuchungen wie Branchenanalysen, Kundenumfragen oder repräsentativer Fremdstudien nachweisbar sein.
    • Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.
       
  4. Sonderkategorie: Innovativste Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel
    Gesucht werden innovative Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen und Institutionen, die mit ihren Erkenntnissen, Initiativen und Projekten neue Ansätze verwirklichen, die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft dabei unterstützen, sich an ein verändertes Klima in den kommenden Jahren anzupassen.
     

WELCHE KATEGORIE IST FÜR MICH GEEIGNET?

Die Einordnung in eine Kategorie erfolgt durch den Bewerber, kann aber ggf. durch die Jury modifiziert werden.  
 

WAS KANN MAN GEWINNEN?

Für den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt stellt das Land Sachsen-Anhalt insgesamt 80.000 Euro in den vier gleichberechtigten Kategorien zur Verfügung. Die Vergabe und Aufteilung des Preisgeldes sind festgelegt.

Je Kategorie werden die folgenden Preisgelder ausgelobt: 
1.Platz: 10.000 Euro  |  2.Platz: 7.000 Euro  |  3.Platz: 3.000 Euro

  • Der Preis besteht neben einer finanziellen Anerkennung/Preisgeld und der Preistrophäe auch aus Marketingleistungen, wie die Erstellung von Imagefotos, Filmmaterial und Texten sowie einer Urkunde, die dem Unternehmen, der Person bzw. der Institution ausgehändigt werden. Auf der Homepage und in einer Bewerberdokumentation werden die ausgezeichneten Bewerber/innen mit ihren prämierten Bewerbungsgegenständen präsentiert und alle Teilnehmer/innen des Wettbewerbes namentlich erwähnt.
  • Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträger/innen sowie die Verleihung des Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung (derzeit geplant am 04. Juni 2026) statt.
  • Darüber hinaus sind die Preisträger/innen berechtigt, den ausgezeichneten Bewerbungsgegenstand mit dem offiziellen Signet des Hugo-Junkers-Preises für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt zu kennzeichnen. Dies gilt so lange, wie dieser unverändert auf den Markt gebracht wird.

MUSS DAS PREISGELD VERSTEUERT WERDEN?

Das Preisgeld des Hugo-Junkers-Preises ist mit keiner Verwendungsnachweisprüfung verbunden – somit ist die Auszahlung auch an eine Privatperson möglich. Je nachdem, ob das Preisgeld an eine Institution oder Privatperson ausgezahlt wird, unterliegt es dem Umsatzsteuer- oder Einkommenssteuergesetz und muss bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Eine standardisierte Vorgehensweise können wir Ihnen leider nicht aussprechen. Wir empfehlen Ihnen daher vorab eine steuerrechtliche Prüfung durch einen Steuerberater, um den Einzelfall klären zu lassen.

WER KANN TEILNEHMEN?

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Gründer/-innen, Unternehmer/-innen und Wissenschaftler/-innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die nachweislich innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle entwickelt haben. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss überwiegend in Sachsen-Anhalt geleistet worden sein. 

In allen Kategorien ist es zulässig, dass Kooperationspartner außerhalb des Landes am Innovationsprozess beteiligt waren oder sind. Die mehrheitliche Innovation, Forschung und/oder wirtschaftliche Verwertung muss jedoch innerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgen.

  • Ich habe schon einmal am Hugo-Junkers-Preis teilgenommen. Darf ich mich nochmals bewerben?
    Ja, Bewerber der Vorjahre können erneut am Hugo-Junkers-Preis teilnehmen, wenn sie sich mit neuen Beiträgen beteiligen oder neue Erkenntnisse für die in den Vorjahren eingereichte Innovation nachweisen können.
     
  • Darf ich auch als Student/in teilnehmen?
    Ja, auch als Student können Sie sich am Hugo-Junkers-Preis beteiligen, wenn Ihr Bewerbungsgegenstand die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
     
  • Kann ich auch mit Partner/innen aus anderen Ländern teilnehmen?
    Ja, wenn Sie eine Entwicklung in Kooperation oder in Allianz mit Einrichtungen aus anderen Ländern realisiert haben, können Sie sich gerne gemeinsam mit diesen Partnern bewerben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der überwiegende Teil Ihres Bewerbungsgegenstandes in Sachsen-Anhalt entwickelt wurde. Dies müssen Sie in Ihrer Bewerbung belegen können.
     
  • Ich wohne nicht mehr in Sachsen-Anhalt, habe aber meinen bewerbungsgegenstand in Sachsen-Anhalt entwickelt:
    Ja, Sie können auch am Wettbewerb teilnehmen, wenn Sie nicht (mehr) in Sachsen-Anhalt wohnen. Wichtig ist, dass die Forschungs- und Entwicklungsarbeit oder ein anderer bedeutsamer Bereich der Wertschöpfung überwiegend in Sachsen-Anhalt geleistet worden ist oder geleistet wird.

WIE BEWERBE ICH MICH?

Mit der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen online.

  • Kann ich mehrere Bewerbungen in unterschiedlichen Kategorien einreichen?
    Ja, es ist möglich, dass Sie sich mit mehreren innovativen Projekten, Produkten oder Dienstleistungen am Wettbewerb beteiligen. Wichtig ist, dass Sie für jede Entwicklung einen gesonderten Bewerbungsbogen ausfüllen und die geforderten Anlagen einreichen.
     
  • Kann ich meine Bewerbung auch unter Geheimhaltung einreichen?
    Ja, Sie können Ihre Bewerbung auch unter Geheimhaltung einreichen. Ihr Bewerbungsbogen und alle weiteren eingereichten Unterlagen werden nur an die Jury zur Bewertung Ihrer Bewerbung zur Verfügung weitergegeben. Alle öffentlichkeitswirksamen Publikationen werden vorab mit Ihnen abgestimmt und durch Sie freigegeben.
     
  • Was, wenn ich nicht alle Fragen im Bewerbungsformular beantworten kann?
    Grundsätzlich sollten Sie den Bewerbungsbogen natürlich vollständig ausgefüllt einreichen. Je nachdem in welche Kategorie Sie Ihren Bewerbungsgegenstand einordnen, kann es durchaus vorkommen, dass Sie nicht alle Fragen beantworten können, da das Formular für alle Kategorien konzipiert wurde. Im Bereich der Grundlagenforschung können Sie somit wahrscheinlich noch keine Angaben zu den Umsatzzahlen Ihres Vorhabens machen.  
  • Um Ihnen eine konkrete Antwort geben zu können, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, so dass wir über die betreffende Frage in Bezug auf Ihren Bewerbungsgegenstand sprechen können.
     
  • Welche Anlagen muss ich der Bewerbung anfügen?
    Neben dem Bewerbungsbogen kann Ihr Bewerbung erklärendes Bild-, Video- oder Grafikmaterial enthalten (Länge des Videos max. 1 Minute). Eine Uploadmöglichkeit ist enthalten (Punkt 9. des Bewerbungsbogens).

WAS GEHÖRT ZU EINER VOLLSTÄNDIGEN BEWERBUNG?

Die Bewerbung für den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • einen ausgefüllten Bewerbungsbogen (digitales Bewerbungsformular auf www.hugo-junkers-preis.de oder als PDF-Formular zum Download)
  • optional: Fotos bzw. pdf-Präsentationsdateien, die eine öffentliche Darstellung des Bewerbungsgegenstandes ermöglichen. Bitte klären Sie diesbezüglich die rechtlich abgesicherte Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials (Downloadmöglichkeiten im Formular bzw. als Daten-/Transferlink)
  • Zur Bewertung von Gestaltungsaspekten ist es möglich, eine gegenständliche Bewerbung bzw. eine Angabe zu Besichtigungsmöglichkeiten des Bewerbungsgegenstandes zu benennen.

WIE FUNKTIONIERT DER WETTBEWERB?

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  1. Die Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen;
    Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 30. Juni 2025 (23:59 Uhr) online, per Mail oder postalisch (Poststempel) einzureichen bei:

    IMG Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
    Nicole Krüger
    Am Alten Theater 6
    39104 Magdeburg
    Tel.: +49 391 568 99 14
    info@hugo-junkers-preis.de
    www.hugo-junkers-preis.de

  2. Die Bewerbung ist erfolgt, sobald die Bewerbungsunterlagen nach Maßgabe der Ausschreibung bei der IMG ordnungsgemäß und termingerecht eingegangen sind. Jeder Teilnehmer erhält daraufhin eine Eingangsbestätigung. Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen ist nicht möglich. Körperlich eingereichte Bewerbungsgegenstände zur Unterstützung der Bewerbung können nach der Preisverleihung bei der IMG abgeholt werden.
  3. Die Bewertung der Bewerbungen durch unsere unabhängige Fachjury
  4. Die Auswahl von Finalisten im Rahmen einer Jurysitzung (04.09.2025 09:00 - 17:00 Uhr intern)
  5. Die Präsentation des Bewerbungsgegenstandes durch die Finalisten vor der Jury (11.11.2025 09:00 - 17:00 Uhr, Leopoldina Halle (Saale) )
  6. Die Bekanntgabe sowie die feierliche Verleihung des Preises (04.06.2026 17:00 - 23:00 Uhr, Magdeburg)

KOSTET DIE TEILNAHME?

Nein. Die Teilnahme ist komplett kostenfrei. Für die Teilnahme am Wettbewerb zum Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 ist keine Teilnahme-/Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

WIE, WANN, DURCH WEN ERFAHRE ICH OB ICH NOMINIERT WURDE?

Sie erhalten direkt Mail auf die in Ihrer Bewerbung angegebene Erstkontaktadresse. Absender der Mail ist die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und/oder die Impetuum GmbH. 

WIE BEREITE ICH MICH AUF DEN JURY-PITCH VOR?

Die Impetuum GmbH bietet den Nominierten unverbindlich und kostenfrei Pitch-Trainings und vorbereitendes Coaching an. Informationen, Termine und Optionen dazu werden schriftlich in persönlichen Mails mit Verkündung der Nominierung für die Hugo-Junkers-Preis bekannt gegeben.
 

WER BEWERTET?

Eine unabhängige Jury, bestehend aus sachverständigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk entscheidet über die Nominierungen und die Vergabe des Hugo-Junkers-Preises für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt in vier Kategorien. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen können die Juroren weitere unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Diese besitzen dabei lediglich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht. Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich und nicht anfechtbar. Es werden keine Begründungen für nicht ausgezeichnete bzw. nicht vorgeschlagene Bewerbungen abgegeben.

WONACH WIRD BEWERTET?

Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden nach folgenden Kriterien je nach Kategorie in differenzierter Anwendung – bewertet:

  • Originalität und Höhe des Innovationsgrades;
  • Gesamtkonzeption und Gestaltung des Wertschöpfungssystems (Produktion und Vertrieb, hybride Wertschöpfung, ggf. Netzwerke und neues Geschäftsmodell);
  • Gestaltungs- und technische Qualität (innovative gestalterische Lösungen, Funktionalität, Verarbeitungsqualität, Verwendung neuer Materialien und Technologien);
  • Energie- und Ressourceneffizienz (Umweltfreundlichkeit in der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung);
  • unternehmerische Leistung (Risikobereitschaft; Marketingstrategie, Zielgruppen- und Marktorientierung, Erkennung von Marktnischen);
  • Gebrauchswert und wirtschaftlicher Erfolg (Verwendernutzen gegenüber Mitbewerberprodukten, Marketingstrategie und Markterfolg, adressiertes sowie noch nicht ausgeschöpftes Potenzial);
  • Beitrag zur Problemlösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (Anwendungsbezug, Innovationspotenzial);
  • Möglichkeit der breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse für Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung;
  • wissenschaftlich-technische und sozialökonomische Qualität der Arbeit.

MUSS MEIN BEWERBUNGSGEGENSTAND AUF DEM MARKT SEIN?

Nein, grundsätzlich muss Ihr Bewerbungsgenstand noch nicht am Markt etabliert sein. Je nach Kategorie sollte die Positionierung aber unterschiedlich weit voran gebracht sein:

  • In der Kategorie “Grundlagenforschung” müssen Sie lediglich die technische Machbarkeit und das wirtschaftliche Potenzial Ihres Vorhabens belegen können.
  • In der Kategorie “Angewandte Forschung” sollten Sie durch Untersuchungen die Wirkung Ihrer Entwicklung belegen und erste Zielgruppen benennen können.
  • In der Kategorie “Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle” sowie in der “Sonderkategorie” sollte Ihr Bewerbungsgegenstand mindestens kurz vor einer erfolgreichen Markteinführung stehen und eine erfolgreiche Etablierung nachgewiesen werden.  

Die ausführlichen Kriterien für die einzelnen Kategorien können Sie den Ausschreibungsunterlagen sowie der FAQ-Frage In welche Kategorie ordne ich meine Bewerbung am besten ein? entnehmen.

EINVERSTÄNDNIS DER BEWERBER/-INNEN

Die Wettbewerbsteilnehmer/Innen sind mit einer öffentlichen Berichterstattung, einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen und der Präsentation des Bewerbungsgegenstandes, in einer Präsentationsbroschüre zum Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt und weiteren Veröffentlichungen (inkl. Internetauftritt und social media (X, Instagram, LinkedIn) sowie auf themenbezogenen Veranstaltungen des Landes Sachsen-Anhalt einverstanden. Die Wettbewerbsteilnehmer/innen versichern, dass durch die Veröffentlichung des Bewerbungsgegenstandes in Dokumentation und Ausstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Insofern wird der verantwortliche Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss.

Für alle Aktivitäten zum Hugo-Junkers- Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

AUSSCHREIBUNG

Die Veröffentlichung der Ausschreibung des Preises erfolgt unter: www.hugo-junkers-preis.de.
 

WER STEHT HINTER DEM PREIS?
Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt wird ausgelobt vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die IMG – Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, in Zusammenarbeit mit der Impetuum GmbH (vormals Univations GmbH).
 

Magdeburg, Oktober 2024