Wettbewerbs­bedingungen

VORWORT

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 unterstützt Visionäre und Vordenker, die aus neuen kreativen Ideen innovative Verfahren, Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle werden lassen oder Allianzen initiieren.

Bereits seit mehr als 30 Jahren vergibt das Land Sachsen-Anhalt den Hugo-Junkers-Preis für zukunftsweisende Innovationen aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk. Innovationen sind die Grundlage jeglichen Fortschritts und bilden damit eine wesentliche Basis dauerhafter erfolgreicher Unternehmensentwicklung in Sachsen-Anhalt. In diesem Jahr rücken wir mit dem Sonderpreis die innovativsten Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in den Fokus.

Einzelpersonen, Unternehmer/innen und Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes sind aufgerufen, sich mit ihren eindrucksvollen Erfindungen, wissenschaftlichen Leistungen oder Produktentwicklungen um den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 zu bewerben.
 

WAS WIRD AUSGEZEICHNET?

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 wird in den folgenden vier gleichberechtigten Kategorien vergeben:

Innovativste Vorhaben der Grundlagenforschung

Gesucht werden innovative Vorhaben der Grundlagenforschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist, dass die Aktualität und der wissenschaftliche Vorsprung der Erkenntnisse belegt werden können. Zudem sollte es bereits erste Ideen für eine mögliche wirtschaftliche Verwertung geben. Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.

Preisgelder: 
1.Platz: 10.000 Euro  |  2.Platz: 7.000 Euro  |  3.Platz: 3.000 Euro
 

Innovativste Projekte der angewandten Forschung

Gesucht werden innovative Projekte der anwendungsorientierten Forschung aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk aus Sachsen-Anhalt. Voraussetzung ist, dass repräsentative Forschungsergebnisse in Form eines Prototyps, einer klinischen Studie o.ä. vorliegen. Zudem sollten absehbare regionalwirtschaftliche Effekte im Land hervorgerufen werden, indem durch die Entwicklung neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Arbeitsplätze entstehen können. Dies sollte durch Marktanalysen und/oder konkrete Absichten der Markteinführung belegt werden können. Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.

Preisgelder:
1.Platz: 10.000 Euro  |  2.Platz: 7.000 Euro  |  3.Platz: 3.000 Euro
 

Innovativste Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle

Gesucht werden kreative Produkte, innovative Dienstleistungen und/oder neue Geschäftsmodelle aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk. Voraussetzung ist, dass der Bewerbungsgegenstand einen einzigartigen Kundennutzen bietet und/oder bestehende Produkte nachweislich verbessert. Zudem muss er bereits auf dem Markt sein oder in Kürze auf dem Markt etabliert werden. Der Bedarf des Bewerbungsgegenstandes sollte durch belegbare Marktbeobachtungen in Form eigener Untersuchungen wie Branchenanalysen, Kundenumfragen oder repräsentativer Fremdstudien nachweisbar sein. Antragsberechtigt sind neben einzelnen Institutionen zudem auch Kooperationen, Allianzen und Partnerverbünde aus Wissenschaft, Industrie und/oder Handwerk.

Preisgelder:
1.Platz: 10.000 Euro  |  2.Platz: 7.000 Euro  |  3.Platz: 3.000 Euro
 

SONDERKATEGORIE:
Innovativste Vorhaben und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel

Gesucht werden innovative Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen und Institutionen, die mit ihren Erkenntnissen, Initiativen und Projekten neue Ansätze verwirklichen, die Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft dabei unterstützen, sich an ein verändertes Klima in den kommenden Jahren anzupassen.

Preisgelder:
1.Platz: 10.000 Euro  |  2.Platz: 7.000 Euro  |  3.Platz: 3.000 Euro

Die Einordnung in eine Kategorie erfolgt durch den Bewerber, kann aber ggf. durch die Jury modifiziert werden.
 

WER KANN TEILNEHMEN?

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Gründer/-innen, Unternehmer/-innen und Wissenschaftler/-innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die nachweislich innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle entwickelt haben.

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss überwiegend in Sachsen-Anhalt geleistet worden sein. Für die einzelnen Kategorien sind zudem spezifische Anforderungen zu berücksichtigen.

In allen Kategorien ist es zulässig, dass Kooperationspartner außerhalb des Landes am Innovationsprozess beteiligt waren oder sind. Die mehrheitliche Innovation, Forschung und/oder wirtschaftliche Verwertung muss jedoch innerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgen.
 

WIE FUNKTIONIERT DER WETTBEWERB?

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  • die Bewerbung, mit der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen;
  • die Bewertung der Bewerbungen;
  • die Auswahl von Finalisten;
  • die Präsentation des Bewerbungsgegenstandes durch die Finalisten vor der Jury und
  • die Bekanntgabe sowie die Verleihung des Preises.
     

AUSSCHREIBUNG

Die Veröffentlichung der Ausschreibung des Preises erfolgt unter: www.hugo-junkers-preis.de.
Die Bewerbung für den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 muss folgende Unterlagen beinhalten:

  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen 
    (digitales Bewerbungsformular auf www.hugo-junkers-preis.de oder als PDF-Formular zum Download)
  • Fotos bzw. pdf-Präsentationsdateien, die eine öffentliche Darstellung des Bewerbungsgegenstandes ermöglichen. Bitte klären Sie diesbezüglich die rechtlich abgesicherte Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials.

optional:

  • erklärendes Bild-, Video- oder Grafikmaterial, dass den Bewerber bzw. den Bewerbungsgegenstand dokumentiert.
    Bitte klären Sie diesbezüglich die rechtlich abgesicherte Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials.
  • Zur Bewertung von Gestaltungsaspekten ist es möglich, eine gegenständliche Bewerbung bzw. eine Angabe zu Besichtigungsmöglichkeiten des Bewerbungsgegenstandes zu benennen.

Für die Teilnahme am Wettbewerb zum Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 ist keine Teilnahme-/Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 28. Februar 2025 (23:59 Uhr) online, per Mail oder postalisch (Poststempel) einzureichen bei:

IMG Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH
Nicole Krüger
Am Alten Theater 6
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 254993 14
info@hugo-junkers-preis.de
www.hugo-junkers-preis.de

Die Bewerbung ist erfolgt, sobald die Bewerbungsunterlagen nach Maßgabe der Ausschreibung bei der IMG ordnungsgemäß und termingerecht eingegangen sind. Jeder Teilnehmer erhält daraufhin eine Eingangsbestätigung. Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen ist nicht möglich. Körperlich eingereichte Bewerbungsgegenstände zur Unterstützung der Bewerbung können nach der Preisverleihung bei der IMG abgeholt werden.
 

WER BEWERTET?

Eine unabhängige Jury, bestehend aus sachverständigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk entscheidet über die Nominierungen und die Vergabe des Hugo-Junkers-Preises für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 in vier Kategorien. Zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen können die Juroren weitere unabhängige Sachverständige hinzuziehen. Diese besitzen dabei lediglich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.

Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich und nicht anfechtbar. Es werden keine Begründungen für nicht ausgezeichnete bzw. nicht vorgeschlagene Bewerbungen abgegeben.
 

WONACH WIRD BEWERTET?

Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden nach folgenden Kriterien – je nach Kategorie in differenzierter Anwendung – bewertet:

  • Originalität und Höhe des Innovationsgrades;
  • Gesamtkonzeption und Gestaltung des Wertschöpfungssystems (Produktion und Vertrieb, hybride Wertschöpfung, ggf. Netzwerke und neues Geschäftsmodell);
  • Gestaltungs- und technische Qualität (innovative gestalterische Lösungen, Funktionalität, Verarbeitungsqualität, Verwendung neuer Materialien und Technologien);
  • Energie- und Ressourceneffizienz (Umweltfreundlichkeit in der Herstellung, dem Gebrauch und der Entsorgung);
  • unternehmerische Leistung (Risikobereitschaft; Marketingstrategie, Zielgruppen- und Marktorientierung, Erkennung von Marktnischen);
  • Gebrauchswert und wirtschaftlicher Erfolg (Verwendernutzen gegenüber Mitbewerberprodukten, Marketingstrategie und Markterfolg, adressiertes sowie noch nicht ausgeschöpftes Potenzial);
  • Beitrag zur Problemlösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (Anwendungsbezug, Innovationspotenzial);
  • Möglichkeit der breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse für Wirtschaft, Wissenschaft und Bildung;
  • wissenschaftlich-technische und sozialökonomische Qualität der Arbeit.
     

WAS KANN MAN GEWINNEN?

Für den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 stellt das Land Sachsen-Anhalt insgesamt 80.000 Euro in den vier gleichberechtigten Kategorien zur Verfügung. Die Vergabe und Aufteilung des Preisgeldes sind festgelegt.

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt verliehen.
Die öffentliche Bekanntgabe der Preisträger/innen sowie die Verleihung des Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung (derzeit geplant am 26. Juni 2025) statt.

Der Preis besteht neben einer finanziellen Anerkennung/Preisgeld und der Preistrophäe auch aus Marketingleistungen, wie die Erstellung von Imagefotos, Filmmaterial und Texten sowie einer Urkunde, die dem Unternehmen, der Person bzw. der Institution ausgehändigt werden.

Auf der Homepage und in einer Bewerberdokumentation werden die ausgezeichneten Bewerber/innen mit ihren prämierten Bewerbungsgegenständen präsentiert und alle Teilnehmer/innen des Wettbewerbes namentlich erwähnt.

Darüber hinaus sind die Preisträger/innen berechtigt, den ausgezeichneten Bewerbungsgegenstand mit dem offiziellen Signet des Hugo-Junkers-Preises für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 zu kennzeichnen. Dies gilt so lange, wie dieser unverändert auf den Markt gebracht wird.
 

EINVERSTÄNDNIS DER BEWERBER/-INNEN

Die Wettbewerbsteilnehmer/Innen sind mit einer öffentlichen Berichterstattung, einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen und der Präsentation des Bewerbungsgegenstandes, in einer Präsentationsbroschüre zum Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 und weiteren Veröffentlichungen (inkl. Internetauftritt und social media (twitter, Instagram, LinkedIn)) sowie auf themenbezogenen Veranstaltungen des Landes Sachsen-Anhalt einverstanden.

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen versichern, dass durch die Veröffentlichung des Bewerbungsgegenstandes in Dokumentation und Ausstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Insofern wird der verantwortliche Veranstalter von Ansprüchen Dritter freigestellt (siehe Hinweis im Bewerbungsbogen). Falsche Angaben führen zum Wettbewerbsausschluss.

Für alle Aktivitäten zum Hugo-Junkers- Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
 

WER STEHT HINTER DEM PREIS?

Der Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2025 wird ausgelobt vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbes ist die IMG – Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, in Zusammenarbeit mit der Univations GmbH.
 

Magdeburg, Oktober 2024